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DTKV-Ausgleichsvereinbarung zur Künstlersozialabgabe |
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Der Durchbruch: Beitragsschuldner können in 5-Jahresraten zahlen - Ausschlussfrist ist der 31. März 2012.Hannover/München – von Elisabeth Herzog - Die langwierigen Verhandlungen mit der Künstlersozialkasse (KSK) haben endlich zu einem Ergebnis geführt. Der DTKV schließt eine in die Vergangenheit wirkende Ausgleichsvereinbarung (AV) mit der Künstlersozialkasse ab. Die auf fünf Jahre rückwirkend geschuldete Künstlersozialabgabe, d.h., für die Jahre 2006 bis 2011, kann nach dieser Vereinbarung auf fünf Jahre hin in Raten beglichen werden. Damit haben alle zur Künstlersozialabgabe verpflichteten DTKV-Mitglieder, die bisher ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind, die Möglichkeit, ihre finanziellen Altlasten gegenüber der Künstlersozialkasse in einem vereinfachten Verfahren abzutragen. Ausschlussfrist ist der 31. März 2012. Ab diesem Datum schließt sich der bisherige Schutzschirm und die Deutsche Rentenversicherung darf die DTKV-Mitglieder prüfen. Soweit im Einzelfall Probleme auftreten, sollen sich die Betroffenen unmittelbar an die DTKV-Bundesgeschäftsstelle wenden. |
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AV- Musik - zielorientierte Vertragsverhandlungen geführt |
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Eine Gratwanderung scheint geglückt - die AV-Musik rückt näher!von Elisabeth Herzog - Bonn – Der entscheidende Parameter könnte gefunden sein. Noch bedarf es der Auswertung. In einem zukünftigen Vertrag mit der Künstlersozialkasse (KSK) zur Gründung der AV-Musik gäbe es sowohl eine Regelung, was die Altlasten betrifft, als auch eine Regelung bezüglich der unbürokratischen Abwicklung der Beitragzahlung für die Zukunft. |
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Künstlersozialkasse - "bandleader-Fall" |
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Zweifache Künstlersozialabgabe: immer notwendig?von Ines Stricker - Beim „Bandleaderfall“ in vielen Fällen Entspannung möglich. |
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Künstlersozialkasse |
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Neue Broschüre zur Künstlersozialversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt die neue kostenlose Broschüre zur Künstlersozialversicherung heraus. Sie können diese Broschüre direkt bestellen unter:
Künstlersozialversicherung 2009 Hier finden Sie auch den entsprechenden download.
Darüber hinaus zur tiefergehenden Information gibt es das kostenlose Buch zum Künstlersozialversicherungsgesetz. Bestellen und herunterladen unter:
Buch zum Künstlersozialversicherungsgesetz
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KSK-Ausgleichsvereinbarung Musik |
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Die Ausgleichsvereinbarung kommt Kürzlich konnte bereits ein Teilerfolg verbucht werden. In Absprache mit der KSK wird bei Musikschulen mit angetragener Mitgliedschaft in der AV-Musik eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ausgesetzt, da hier bereits die KSK zuständig ist. |
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