Neue Informationen zum Thema "häusliches Arbeitszimmer"
Steuerminderung möglich
Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 6.10.2009, IV A 3 – S 0623/09/10001, DStR 2009 S. 2102 können die Steuerpflichtigen, deren häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nicht mehr anerkannt wird, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides Einspruch einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, wenn
ein häusliches Arbeitszimmer besteht, für das bis einschließlich 2006 Aufwendungen bis höchstens € 1.250 geltend gemacht werden konnten und
das Arbeitszimmer nach der derzeitigen Rechtslage nicht mehr anerkannt wird.
Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Seit 2007 sind Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr absetzbar, es sei denn, das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.